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   FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14 E   

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https://dejure.org/2016,67378
FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14 E (https://dejure.org/2016,67378)
FG Münster, Entscheidung vom 22.11.2016 - 12 K 1519/14 E (https://dejure.org/2016,67378)
FG Münster, Entscheidung vom 22. November 2016 - 12 K 1519/14 E (https://dejure.org/2016,67378)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14
    Zur Begründung trug der Beklagte in der Einspruchsentscheidung vom 07.04.2014 vor, aufgrund der durch das BFH-Urteil vom 15.10.1987 (IV R 66/86, BStBl II 1988, 260, veröffentlicht am 15.04.1988) geänderten Rechtsprechung habe die Finanzverwaltung für parzellenweise verpachtete Betriebe eine Vertrauensschutz- und Billigkeitsregelung getroffen (Verfügung der OFD Münster vom 07.01.1991, S 2239 - 70 - St 12 - 21; ESTG-Kartei NRW, § 14, 14 a EStG Nr. 3).

    Die Voraussetzungen der parzellenweisen Verpachtung müssten vor dem 15.04.1988 - dem Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 260 - begründet worden sein.

    Zu diesem Zeitpunkt war das Urteil vom 15.10.1987 (IV R 66/86, BStBl II 1988, 260) noch nicht veröffentlicht (Veröffentlichung am 15.04.1988), in dem der BFH davon ausgeht, dass die parzellenweise Verpachtung der bisher selbst bewirtschafteten Ländereien aus Rechtsgründen jedenfalls dann keine Betriebsaufgabe darstellt, wenn die wesentlichen Grundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in ihrer bisherigen Funktion erhalten bleiben.

    Die Klägerinnen bzw. ihre Rechtsvorgänger konnten jedenfalls vor dem 15.04.1988 (Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 250) von einer Erlasslage ausgehen, nach der eine parzellenweise Verpachtung zu einer Betriebsaufgabe führt, es sei denn die Fortführung werde ausdrücklich erklärt.

    Die Übergangsregelung der OFD Münster vom 07.01.1991 (EStG-Kartei NRW, § 14, 14 a EStG Nr. 3) unterscheidet stichtagsbezogen danach, ob die parzellenweise Verpachtung vor der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 (IV R 66/86), also vor dem 15.04.1988 (Altfälle) erfolgte oder danach.

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04

    Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965;

    Auszug aus FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14
    Auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 28.02.2007 (2 K 710/04) werde insoweit verwiesen.

    Es handelt sich daher nicht um eine grundsätzlich keinen Vertrauenstatbestand begründende norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, sondern um einen auch von Gerichten im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigenden Verwaltungserlass (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2008, 2 K 710/04, EFG 2008, 49, rkr.).

    Abgesehen davon, dass der in der Billigkeitsregelung angenommene tatsächliche Akt der Betriebsaufgabe und Überführung des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens in das Privatvermögen durch parzellenweise Verpachtung nicht ungeschehen gemacht werden kann, widerspricht die Rechtsauffassung des Beklagten dem Rechtsstaatsprinzip (s. Felsmann, Abschnitt A Rz. 589; FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2008, 2 K 710/04, EFG 2008, 49).

  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14
    Die Klägerinnen bzw. ihre Rechtsvorgänger konnten jedenfalls vor dem 15.04.1988 (Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 250) von einer Erlasslage ausgehen, nach der eine parzellenweise Verpachtung zu einer Betriebsaufgabe führt, es sei denn die Fortführung werde ausdrücklich erklärt.
  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.11.2016 - 12 K 1519/14 E aufgehoben.
  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16

    Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Gegen das hiervon abweichende Urteil des FG Münster vom 22. Dezember 2016 12 K 1519/14 E sei beim BFH das Revisionsverfahren VI R 35/17 anhängig.
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